Cottbuser Blätter / Stoffe Mauern Medizin
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Städte nennt man Gemeinheiten, deren Bevölkerung vorzugsweise ihren Erwerb in Industrie und Handel findet, die unter der Leitung einer geordneten Communobrigkeit, des Stadtmagistrats, stehen und auch in ihren Baulichkeiten ein mehr oder weniger eng verbundenes, geschlossenes Ganzes bildet. Da, wo noch nicht unbedingte Gewerbsfreiheit besteht, haben den dem platten Land gegenüber nur die Städte die Gerechtsame, Handel und Gewerbe zunftgemäß ausüben zu können. Auch mußte ehedem jede wirkliche Stadt mit Mauern und Gräben umgeben sein.